beziehungsweise - Mediation, Moderation, Konflikt-Coaching beziehungsweise - Mediation, Moderation, Konflikt-Coaching  
MEDIATION - MODERATION - COACHING > Hilfe bei scheinbar unlösbaren Problemen < MEDIATION - MODERATION - COACHING
 

Einvernehmliche Scheidung § 55a Ehegesetz - Bedingungen

Voraussetzungen:

  1. Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens
    einem halben Jahr (diese Frist muss auch im Antragsformular deutlich werden!)
  2. Unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses und
    Zugeständnis dieser Zerrüttung durch beide Ehegatten vor der RichterIn
  3. Einvernehmen der Ehegatten über die Scheidung und deren Folgen
  4. Eine Vereinbarung, die von den Parteien bei Gericht als Vergleich protokolliert wird, über folgende Punkte:
    1. Regelung des Unterhalts zwischen den Ehegatten oder Unterhaltsverzicht.
    2. Regelung der gegenseitigen vermögensrechtlichen Ansprüche, insbesondere:
      Ehewohnung,
      Hausrat,
      anderes eheliches Gebrauchsvermögen (z.B. gemeinsam benützte Pachtgründe, Liegenschaften etc; Autos ...),
      eheliche Fahrnisse (z.B. gemeinsame Guthaben aus Sparbüchern, Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Wertpapieren ...),
      aber auch damit zusammenhängende Schulden.
    3. Falls das Ehepaar gemeinsame eheliche minderjährige Kinder hat, weiters:

    4. Eine Vereinbarung, wem nach der Scheidung die alleinige Obsorge zustehen soll. Oder: Bei gemeinsamer Obsorge Vereinbarung, bei welchem Elternteil sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll.
    5. Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Minderjährigen.
    6. Regelung des Besuchsrechts (diese Vereinbarung kann auch außergerichtlich erfolgen).

Kosten:

€ 198,- für Antrag + € 198,- für den Scheidungsvergleich (wenn Liegenschaften übertragen werden: € 297,-)

Zum Gericht mitzubringen sind:

Auch materielle Werte wollen bedacht sein
  • Heiratsurkunde
  • Eventuell frühere Heirats- und Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden früherer Ehegatten
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Meldezettel (beider Ehegatten)
  • Geburtsurkunden der ehelichen und legitimierten Kinder
  • Lichtbildausweise der Ehegatten
  • Kreditverträge (falls gemeinsame Kreditverbindlichkeiten bestehen)
Auch materielle Werte wollen bedacht sein

Bei Vorliegen eines Vermögens

ist es zweckdienlich, zur Scheidungsverhandlung zusätzlich mitzubringen:

  • Grundbuchsauszüge, Pachtverträge, Mietvertrag, Genossenschaftsvertrag (Wohnung), KFZ-Papiere, Schuldscheine u.ä.

Bei Bausparverträgen, Wertpapieren, Sparbüchern und Kreditverträgen:

  • Kontonummer(n), Name der Bank, Höhe des angesparten bzw. offenen Betrages

Bei Versicherungen:

  • Polizzennummer, Name der Versicherung