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Einvernehmliche Scheidung § 55a Ehegesetz - Bedingungen
Voraussetzungen:
- Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens
einem halben Jahr (diese Frist muss auch im Antragsformular deutlich werden!)
- Unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses und
Zugeständnis dieser Zerrüttung durch beide Ehegatten vor der RichterIn
- Einvernehmen der Ehegatten über die Scheidung und deren Folgen
- Eine Vereinbarung, die von den Parteien bei Gericht als Vergleich protokolliert wird, über folgende Punkte:
- Regelung des Unterhalts zwischen den Ehegatten oder Unterhaltsverzicht.
- Regelung der gegenseitigen vermögensrechtlichen Ansprüche, insbesondere:
Ehewohnung,
Hausrat,
anderes eheliches Gebrauchsvermögen (z.B. gemeinsam benützte Pachtgründe, Liegenschaften etc; Autos ...),
eheliche Fahrnisse (z.B. gemeinsame Guthaben aus Sparbüchern, Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Wertpapieren ...),
aber auch damit zusammenhängende Schulden.
Falls das Ehepaar gemeinsame eheliche minderjährige Kinder hat, weiters:
- Eine Vereinbarung, wem nach der Scheidung die alleinige Obsorge zustehen soll. Oder: Bei gemeinsamer Obsorge Vereinbarung, bei welchem Elternteil sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll.
- Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Minderjährigen.
- Regelung des Besuchsrechts (diese Vereinbarung kann auch außergerichtlich erfolgen).
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Kosten:
€ 198,- für Antrag + € 198,- für den Scheidungsvergleich (wenn Liegenschaften übertragen werden: € 297,-)
Zum Gericht mitzubringen sind:
- Heiratsurkunde
- Eventuell frühere Heirats- und Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden früherer Ehegatten
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Meldezettel (beider Ehegatten)
- Geburtsurkunden der ehelichen und legitimierten Kinder
- Lichtbildausweise der Ehegatten
- Kreditverträge (falls gemeinsame Kreditverbindlichkeiten bestehen)
Bei Vorliegen eines Vermögens
ist es zweckdienlich, zur Scheidungsverhandlung zusätzlich mitzubringen:
- Grundbuchsauszüge, Pachtverträge, Mietvertrag, Genossenschaftsvertrag (Wohnung),
KFZ-Papiere, Schuldscheine u.ä.
Bei Bausparverträgen, Wertpapieren, Sparbüchern und Kreditverträgen:
- Kontonummer(n), Name der Bank, Höhe des angesparten bzw. offenen Betrages
Bei Versicherungen:
- Polizzennummer, Name der Versicherung
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