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MEDIATION - MODERATION - COACHING > Hilfe bei scheinbar unlösbaren Problemen < MEDIATION - MODERATION - COACHING
 

In der Orientierungssitzung stellen wir zunächst unsere Rolle als MediatorInnen und den Vermittlungsprozess dar - dabei geht es um rationale Problemlösung und konstruktive Aufgabenbewältigung. Wir strukturieren das Gespräch von Anfang an und zeigen auf diese Weise, dass wir die Verhandlungen leiten und kontrollieren werden.

Für fundamentale Regeln, die für den Erfolg einer MEDIATION notwendig sind, wird Ihre Zustimmung eingeholt: Sie sollten offen und direkt miteinander kommunizieren, sich im Ausdrücken von Gefühlen zurückhalten, einander nicht anklagen und nach Fairness trachten.

Wir versichern Ihnen, dass die Gesprächsinhalte absolut vertraulich sind und dass Gespräche immer nur mit beiden (Ex-) Partnern geführt werden, außer wir bekommen von Ihnen beiden die Zustimmung, dass wir Einzelgespräche im Ausnahmefall führen können.

Dann fragen wir Sie nach Ihrer Motivation, den Erwartungen und Ihren Wünschen und ermitteln, ob bereits hinsichtlich irgendwelcher Scheidungsfolgen Vereinbarungen getroffen wurden, in welchen Bereichen diese notwendig sind und auf welchem der genannten Gebiete eine Regelung am leichtesten zu erreichen wäre. Ferner wollen wir wissen, ob Rechtsanwälte eingeschaltet und gerichtliche Schritte eingeleitet wurden.

Spätestens am Schluss der 1. Sitzung wird von allen der Mediationsvertrag unterzeichnet, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten festschreibt.

Die eigentliche MEDIATION kann sich dann auf Vermögensaufteilung, Unterhaltsfragen und/oder Erziehungsverantwortung und Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen beziehen. Wir bitten Sie zunächst, alle Verhandlungsgegenstände zu benennen, genau zu definieren und eine Reihung nach Wichtigkeit vorzunehmen.

Dann werden alle wesentlichen Informationen über das 1. Verhandlungsthema gesammelt und strukturiert. Wir ersuchen Sie, Ihre Position bezüglich dieses strittigen Punktes genau zu beschreiben und überprüfen, ob diese von der jeweils anderen Seite verstanden wurde. Auf diese Weise lernt jeder Ehegatte, die Position, die Gefühle und Wünsche des anderen zu verstehen.

Erst wenn dieses gegenseitige Verständnis aufgebaut ist, laden wir Sie ein, Vorschläge für Lösungsmöglichkeiten zu überlegen. Wir fragen in der Folge nach der Meinung der anderen Seite zu dem jeweiligen Vorschlag und bitten um Gegenvorschläge. Wenn die verschiedenen Optionen bekannt sind und überdacht wurden, kann in einer Abfolge von Angebot und Gegenangebot eine Verhandlungslösung erreicht werden. Oft müssen mehrere Verhandlungsgegenstände miteinander kombiniert werden, so dass jeder Klient in einem Bereich seine Bedürfnisse befriedigen kann und dafür im anderen zu einem Zugeständnis bereit ist.

In der Regel werden die während des Vermittlungsprozesses getroffenen Vereinbarungen so detailliert wie möglich ausgearbeitet und schriftlich niederlegt. So werden Konflikte verhindert, die sich oft an undeutlichen Formulierungen, unklaren Erwartungen und Annahmen entzünden. Diese Punktation kann Ihren Rechtsanwälten zur Überprüfung vorgelegt oder gleich am Bezirksgericht beim Scheidungstermin zu Protokoll gegeben werden.

Wir weisen Sie darauf hin, Die Knospe der Erkenntnis wird sich öffnendass Vereinbarungen aufgrund des Heranwachsens der Kinder, Wiederverheiratung oder neuer Lebensbedingungen eventuell durch neue ersetzt werden müssen; diesfalls können Sie uns gerne wieder konsultieren.